1.0 Geltungsbereich und Vertragsschluss

 

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der medtis AG (nachfolgend «medtis») gelten für alle, auch zukünftige, vom Kunden beanspruchten Dienstleistungen und Produkte von medtis aller Art.

1.2

Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistung und Produkte. Bei Zustellung eines Vertrages bzw. einer kundenspezifischen Offerte betreffend Dienstleistungen und Produkte von medtis stellt medtis diese AGB dem Kunden zusammen mit den Vertragsunterlagen schriftlich per Post oder E-Mail zu. Der Kunde bestätigt in diesem Fall seine Zustimmung zu den AGB durch Unterzeichnung und Bestätigung der Offerte oder des Vertrages, bzw. durch Inanspruchnahme der Dienstleistung oder Bezahlung der Rechnung. Die AGB bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden.

1.3

Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn sie durch medtis schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

1.4

Vertragliche und in Offerten enthaltene Vereinbarungen gehen den diesen AGB vor.

1.5

medtis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. medtis wird dem Kunde eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Kunde angenommen.

1.6

medtis behält sich vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen.

 

 

2.0 Leistungen und Auftragserteilung

2.1

Geschäftsbeziehungen zwischen medtis und ihren Kunden werden in der Regel durch eine Offerte (nachfolgend «Angebot») geregelt, welche den Leistungsinhalt, den Leistungsumfang sowie die Vergütung, insbesondere die Bemessungsgrundlagen, festhält. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus den von medtis entwickelten Konzepten, Angeboten, Leistungsvereinbarungen, Massnahmenvorschlägen oder den vom Kunden erteilten Weisungen.

2.2

Mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch medtis, gilt das von medtis unterbreitete Angebot als angenommen und es gelangen die im Angebot sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen unmittelbar zur Anwendung, ohne dass es einer zusätzlichen schriftlichen Bestätigung seitens des Kunden bedarf.

2.3

Allfällige Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien einvernehmlich festgelegt, wobei medtis ein revidiertes Angebot unterbreitet. Die Bedingungen gemäss dem revidierten Angebot entfalten ihre Wirkungen, sofern der Kunde diesen nicht innerhalb von 5 Kalendertagen widerspricht.

2.4

Bei Aufträgen, die bereits erteilt wurden, jedoch vom Kunde vor vollständiger Erfüllung beendet wurden, bleibt der Vergütungsanspruch von medtis bestehen. Die Vergütung berechnet sich diesfalls nach den bereits erbrachten Leistungen gemäss Angebot zuzüglich einer Entschädigung für die bereitgestellte Kapazität, welche 50% der Differenz zwischen der Nettoauftragssumme und dem Wert der bereits erbrachten Leistungen entspricht (Entschädigung für Beendigung zur Unzeit).

2.5

Ein Mehraufwand, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, die vom Kunde initiiert respektive gewünscht werden, wird als zusätzliche Leistung angeboten sowie nach dem vereinbarten Stundensatz oder Fixpreis abgerechnet.

2.6

medtis ist gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung und eigenem Ermessen zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags beizuziehen. Solche Dritten haben die rechtliche Qualifikationen von Erfüllungsgehilfen (Art. 101 OR).

 

 

 

 

3.0 Mitwirkung

3.1

Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit medtis die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Dies umfasst unter anderem auch die Erteilung aller Informationen und Daten, welche für die Vertragsdurchführung erforderlich oder nützlich sind. Sollte die Auftragserfüllung aufgrund Missachtung oder unvollständiger Mitwirkungsleistung nicht möglich sein (z.B. fehlende Zugriffsrechte, Post-Inhalte etc.) bleibt die Zahlungspflicht seitens Kunde unberührt. Ein Mehraufwand von medtis wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von medtis unverzüglich zu prüfen und Mängel innert 7 Tagen schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Rügefrist gelten sämtliche von medtis erbrachte Dienstleistungen als ordnungsgemäss erbracht. Vom Kunde bereits geprüfte und akzeptierte Leistungen können im Nachhinein nicht gerügt werden. Nimmt medtis auf Wunsch des Kunden eine Fehlersuche vor und es stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen, oder dass die Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von medtis liegen, kann medtis den Aufwand in Rechnung stellen.

 

 

 

 

4.0 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1

Die Preise von medtis verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizerfranken, exkl. MwSt. medtis verwendet für Kalkulationen und Zahlungen in Fremdwährungen den aktuellen Umrechnungskurs.

4.2

Beauftragte Zusatzleistungen verrechnet medtis zum vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis. Die Reisezeit wird zum regulären Stundensatzes je Teilnehmer verrechnet, falls nicht anders vereinbart.

4.3

Wird vom Kunde eine Pausierung von monatlich wiederkehrenden Leistungen verlangt, gilt nachfolgende Formel zur Berechnung der monatlichen Gebühr. Bei Pausierungen, die kürzer als 30 aufeinanderfolgende Tage dauern, gilt die monatliche Leistung als erfüllt. Bei Pausierung eines ganzen Monats oder mehrerer Monate wird 50% der monatlichen Gebühr verrechnet. Bei Re-Aktivierung bestehender Kampagnen hat medtis infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat einen Mehraufwand zu erwarten. Dieser Mehraufwand kann ohne vorgängige Information verrechnet werden, jedoch maximal 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr. Es besteht kein genereller Anspruch auf Pausierungen und bedarf der Kulanz von medtis. Der Antrag auf eine Pausierung muss vom Kunde schriftlich eingereicht werden. Eine Pausierung ist erst dann gültig, wenn diese von medtis schriftlich bestätigt wurde.

4.4

Die Rechnungsstellung erfolgt, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, nach Vertragsabschluss. Laufende Kosten im Rahmen der Betreuung werden, wenn nicht im Angebot nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.

4.5

Die Rechnungen von medtis sind, wenn im Angebot nicht anders vereinbart, innert 20 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge von Skonto, Spesen und Gebühren zur Zahlung fällig. Anderslautende Zahlungsbedingungen werden schriftlich im Voraus vereinbart.

4.6

Gerät der Kunde mit den Zahlungen an medtis in Verzug, ist medtis berechtigt, sämtliche Dienstleistungen einzustellen und Zugangsberechtigungen zu sperren. Dadurch entstehender Mehraufwand stellt medtis in Rechnung gemäss Ziffer 4.3. Die Wiederaufnahme der Leistungen und Reaktivierung von Konto-Zugängen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen, einem Verzugszins von 8% p.a. für überfällige Rechnungen und einer Vorauszahlungsrechnung bis maximal drei Monate der vertraglichen Leistungen.

4.7

Wünscht der Kunde die Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, muss er ein entsprechendes schriftliches Begehren an medtis richten. Es besteht kein Anspruch auf eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt. Sollte medtis das Begehren genehmigen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 8% des Rechnungsbetrags verrechnet.

4.8

Werden Leistungen Dritter, insbesondere Marketingbudgets, über medtis abgerechnet und gerät der Kunde mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist medtis berechtigt, die davon betroffenen Leistungen und Werbekampagnen sofort einzustellen. Die Wiederaufnahme der Leistungen bestehender Werbekampagnen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen. Diese Wiederaufnahme führt infolge erhöhtem Monitoring im ersten Monat zu Mehraufwand. Dieser Mehraufwand wird ohne vorgängige Information und zu maximal zusätzlich 50% der vereinbarten regulären monatlichen Gebühr verrechnet.

4.9

Die Rechnungen werden per E-Mail verschickt. Sollte der Kunde eine Papierrechnungen wünschen, ist dies medtis vorgängig mitzuteilen. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, wird die Erstellung und der Versand von Papierrechnungen dem Kunde mit CHF 5.- pro Versand in Rechnung gestellt.

4.10

medtis behält sich das Recht vor, die Rechnung zwecks Factoring oder Inkasso, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten zu übergeben

 

 

 

 

5.0 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

5.1

Während der Vertragsdauer stehen dem Kunden sämtliche von medtis für den Kunden geschaffenen Inhalte wie Bildmaterial und Werbetexte zur Nutzung in den Ländern für die sie erstellt wurden zur Verfügung. Die Urheberrechte und allfällige weitere Immaterialgüterrechte an diesen Werken verbleiben bei medtis. In keinem Fall erwirbt der Kunde das Copyright an HTML-Dokumenten, Programmen, Skripten, Bildern, Texten, Videos usw., die a) nicht speziell für den Kunden entwickelt, angefertigt oder b) ihm nur für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen worden sind.

5.2

Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 7.1) kann der Kunde das Begehren stellen, die Urheberrechte aller geschaffenen Inhalte wie Bildmaterial, Werbetexte und Kampagnen zu einem von medtis festgelegten Fixkostenpreis zu übernehmen, nicht aber bei einer Beendigung gemäss Ziffer 7.2. Erfolgt keine Übernahme sind sämtliche Inhalte sowie allfällige Kopien nach Beendigung des Vertrags zu löschen.

5.3

Nach ordentlicher Beendigung des Vertrages (vgl. Ziff. 7.1) werden die erstellten Werbekampagnen durch medtis gelöscht. Der Kunde kann jedoch bis 7 Tage vor Vertragsende ein Begehren stellen, die Werbekampagnen zu einem Fixkostenpreis zu übernehmen, nicht aber bei einer Beendigung gemäss Ziffer 7.2.

 

 

 

 

6.0 Gewährleistung und Haftung

6.1

medtis ist bestrebt, ihre Aufträge sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. medtis kann jedoch nicht garantieren, dass der Auftragsinhalt ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist und dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden. medtis gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von medtis und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.

6.2

medtis haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. medtis kann nicht für finanzielle Ausfälle infolge technischer Probleme belangt werden.

6.3

Die Haftung von medtis ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die medtis trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei medtis, beim Kunde oder einem Dritten entstehen. So gewährleistet medtis unter anderem nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. medtis haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von medtis nicht ordnungsgemäss geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren. medtis übernimmt keine Haftung für Vorkommnisse höherer Gewalt, wie Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen.

6.4

Die Prüfung der Werbeanzeigen und Datenschutzbestimmungen auf Einhaltung des geltenden Rechts und Richtlinien der Publisher-Kanälen unterliegt der Verantwortung des Kunden. medtis kann für keine solcher Verstösse haftbar gemacht werden. Dies umfasst insbesondere auch etwaige Verstösse gegen die Richtlinien von Alkohol- und Rauchwarenwerbung, GDPR und das Schweizerische DSG.

 

 

 

 

7.0 Vertragslaufzeit, Kündigung

7.1

Die Laufzeit der Dienstleistung von medtis wird zwischen dem Kunde und medtis in dem Angebot oder der Leistungsvereinbarung vereinbart. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden.

7.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund durch medtis bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch medtis liegen unter anderem vor, wenn – der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Vermögenswerte des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird; – der Vertragspartner Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstösst;

Weiter ist eine Vertragskündigung seitens medtis zulässig, falls die Richtlinien der Social Media Plattformen oder rechtliche Änderungen dazu führen, dass die Arbeiten nicht weiter ausgeführt werden können.

 

 

 

 

 

 

8.0 Geheimhaltung und Erwähnung im Kundenportfolio

8.1

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von medtis oder im Auftrag von medtis handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und bleibt nach Beendigung des Vertrags solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.

8.2

medtis und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich. medtis trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz von Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten. medtis verwendet Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer eigenen Dienstleistungen. Sodann behält sich medtis vor, Personendaten Behörden oder Dritten zugänglich zu machen, soweit sie rechtlich dazu verpflichtet ist. medtis bewahrt Personendaten nur soweit und solange auf, als sie zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder medtis von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist.

8.3

medtis hat das Recht die Zusammenarbeit mit dem Kunde und den involvierten Marken im Kundenportfolio zu erwähnen. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung des Marken- und oder Unternehmenslogos und den öffentlich einsehbaren Kampagneninhalten, welche durch medtis erstellt wurden.

 

 

 

 

9.0 Schlussbestimmungen

9.1

Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB als unwirksam oder unvollständig erweisen, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

9.2

Auf die AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen medtis und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der medtis.